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Bitte beachten Sie:
Kann ein Reisepass im regulären Antragsverfahren nicht rechtzeitig ausgestellt werden, ist ein Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Der Express-Reisepass ist in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen abholbereit. Erst, wenn der Zeitraum von 5 Arbeitstagen von der Antragstellung bis zum Reiseantritt nicht ausreicht, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen der Antragstellung beide Elternteile zustimmen, wenn beide Elternteile mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben.
Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Der nicht anwesende Elternteil kann sein Einverständnis durch schriftliche Erklärung (Vollmacht) abgeben. Der Personalausweis des nicht anwesenden Elternteils ist ebenso mitzubringen.
Weitere Informationen unter https://serviceportal-neuss.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25349/show